6.7.2014

Entschädigung Pflichtverteidiger

Wie uns allen bekannt ist, muss unser Kanton dringend sparen, um den Finanzhaushalt wieder in den Griff zu kommen. Ein interessanter Ansatz dazu bietet die Justiz, genauer gesagt, die Pflichtverteidiger.

Wir erinnern uns: Beim Länderpark fuhr ein betrunkener Autofahrer mit 2.5 Promille einen Velofahrer zu Tode. Obwohl dort der Sachverhalt und die Schuldensfrage glasklar war, erhiehlt der Pflichtverteidiger von der Staatskasse rund Fr. 20'000.-
Bei einem anderen Beispiel, als sechs Tamilen in Luzern Leute verprügelten, erhiehlt ein Pflichtverteidiger Fr. 24'950.80, obwohl auch hier der Sachverhalt klar war. Und wie aus der Zeitung vom Samstag zu entnehmen ist, bekam auch beim Fall des Betrügers ein Pflichtverteidiger wieder viel Geld vom Staat.
Hier bedarf es dringend einer Anpassung des Prozesskostengesetzes, da dies sonst für den Kanton Nidwalden äusserst teure Folgen haben wir. Wieso bekommt ein Pflichtverteidiger so viel Geld aus der Staatskasse, obwohl man bereits weiss, dass der Angeklagte schuldig ist? Ein Pflichtverteidiger kostet pro Stunde zwischen Fr. 220.- bis Fr. 250.-
Diesen Ansatz gilt es zu reduzieren, da unsere Staatsfinanzen enorm darunter leiden und dies bereitet mir grosse Sorgen.

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