24.9.2026

Prämienlast: Die Mitte sieht Handlungsbedarf beim Steuerabzug

Die Krankenkassenprämien steigen laufend, während der steuerliche Abzug für Versicherungsprämien unverändert bleibt und dadurch zunehmend an Wirkung verliert. Davon betroffen sind vor allem der Mittelstand und Familien mit Kindern, die das Rückgrat unserer Gesellschaft bilden und steigende Kosten nicht beliebig auffangen können. Mit einem Postulat fordern die Mitte-Landräte Mario Röthlisberger und Christof Gerig, verschiedene Modelle zur Anpassung des Steuerabzugs zu prüfen.

Die Krankenkassenprämien steigen von Jahr zu Jahr an. Dies ist auch für die Bevölkerung in Nidwalden mit einer spürbaren Mehrbelastung verbunden. Prämienverbilligungen leisten einen wichtigen Beitrag, um vor allem Personen mit tiefen Einkommen zu entlasten. Der breite Mittelstand profitiert davon jedoch nur begrenzt und muss einen immer grösseren Teil der Gesundheitskosten selbst tragen. Bei der Steuerrechnung können die Kosten für die Krankenkasse zwar teilweise in Abzug gebracht werden. Doch die steuerliche Entlastung hält mit der Prämienentwicklung nicht Schritt: Während die Kosten kontinuierlich steigen, bleibt der zulässige Abzug seit Jahren unverändert. Dadurch verpufft die Entlastungswirkung für die betroffenen Haushalte mit jedem Prämienanstieg.

Systemwechselsorgfältig vorbereiten

Die Mitte-Landräte Mario Röthlisberger (Ennetbürgen)und Christof Gerig (Oberdorf) möchten die stetig wachsende Lücke zwischen den bezahlten Krankenkassenprämien und dem Steuerabzug reduzieren. Zu diesem Zweck haben sie einen Vorstoss eingereicht. Mit einem Postulat fordern sie den Regierungsrat auf, eine Anpassung des kantonalen Steuergesetzes zu prüfen. Der Abzug für die Prämien soll so ausgestaltet werden, dass die tatsächliche Belastung für die Bevölkerung berücksichtigt wird. Wie die Landräte in ihrem Vorstoss aufzeigen, kann dieses Ziel mit verschiedenen Modellen erreicht werden. «Wir schlagen nicht eine bestimmte Lösung vor, sondern es sollen geeignete Varianten analysiert werden», hält Landrat Christof Gerig fest. «Dabei gilt es auch die finanziellen Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden aufzuzeigen.» Der Systemwechsel dürfe nicht mit einer Hauruckübung erfolgen, unterstreicht ebenso Landrat Mario Röthlisberger. Zugleich ist für ihn unbestritten, dass Handlungsbedarf angezeigt ist: «Wir möchten eine spürbare Entlastung für den Mittelstand und Familien mit Kindern erreichen.» Dies stärke einerseits die Akzeptanz der Bevölkerung in das Steuersystem und andererseits deren Kaufkraft. Als Nächstes wird der Landrat über den Vorstoss entscheiden. Falls er ihn unterstützt, wird der Regierungsrat beauftragt, verschiedene Modelle zu prüfen und die Ergebnisse in einem Bericht festzuhalten. Auf dieser Basis wird der Landrat über konkrete Schritte entscheiden können.

Zum Vorstoss geht es hier: Parlamentarische Vorstösse. Postulat von Landrat Mario Röthlisberger, Ennetbürgen, und Mitunterzeichnende betreffend Anpassung des Krankenkassenversicherungsabzuges bei den Kantons- und Gemeindesteuern im Kanton Nidwalden | Kanton Nidwalden Online

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