25.1.2014

Sozialhilfe für Asylsuchende schrittweise kürzen

Die Junge CVP Nidwalden zeigt sich mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen teilweise einverstanden, verlang jedoch im Bereich der Asyl- und Flüchtlingssuchenden Anpassungen. Weiter will die Partei nichts von Kostenverschiebungen zu den Gemeinden wissen.

Überflüssige Kostenverschiebungen verhindern

Mit der Gesetzesanpassung zum Sozialhilfegesetz zeigt sich die Junge CVP Nidwalden grösstenteils einverstanden. Der Regierungsrat soll in Zukunft noch intensiver mit der kantonalen Sozialkommission zusammenarbeiten und diese, in wichtigen Entscheidungen miteinbeziehen. So zeigt sich die Partei einverstanden, dass der Regierungsrat Abweichungen von den SKOS-Richtlinien beschliessen kann, allerdings soll dies nur in enger Zusammenarbeit mit der Sozialkommission stattfinden.
Der Regierungsrat möchte, dass die Gemeinden dem Kanton die Kosten für die wirtschaftliche Sozialhilfe für Flüchtlinge zu ersetzen haben. Damit soll ein teilweiser Ausgleich für die Kostenverschiebung im Rahmen des neuen Betreuungsgesetzes zulasten des Kantons geschaffen werden. Diese Änderung lehnt die Junge CVP entschieden ab. Die Gemeinden werden nie direkt mit den Flüchtlingen konfrontiert und bekommen diese auch nicht zu Gesicht. Daher macht diese Änderung aus Sicht der Jungepartei keinen Sinn. „Hierbei handelt es sich nur um eine überflüssige Kostenverschiebung, mit der Sparübungen erzwungen werden,“ meint der Präsident Mario Röthlisberger. Die Jungpartei schlägt in der Vernehmlassung ebenfalls vor, dass die Sozialhilfe für Asylsuchende und Flüchtlinge schrittweise gekürzt wird, sobald sich diese in einen Arbeitsprozess integrieren. „So können wir in unserem Kanton die Kosten in diesem Bereich minimieren und die Asylsuchenden werden so ermuntert, sich in den Arbeitsprozess in unserem Kanton einzubringen,“ sagt Mario Röthlisberger.
Die Partei ist der Ansicht, dass die Asylsuchenden und die Flüchtlinge mit dieser schrittweisen Kürzung leben könnten, da über die Arbeit ebenfalls ein gewisser Lohn generiert werden kann.

Neues Betreuungsgesetz

Im Rahmen dieser Vernehmlassung wird die Frage gestellt, ob man Dienstleistungen in der Familienpflege – wie insbesondere Vermittlung von Pflegeplätzen für Minderjährige, sozialpädagogische Begleitung von Pflegeverhältnissen, Aus- und Weiterbildung von Pflegeeltern, Beratung und Therapien für Pflegekinder bewilligungspflichtig machen soll. Angedacht ist, dass diese Dienstleistungen nur meldepflichtig sein sollte. Die Junge CVP Nidwalden vertritt die Meinung, dass diese Bereiche dringend bewilligungspflichtig sein müssen, damit in unserer Gesellschaft ein Wildwuchs verhindert werden kann. Diese Bewilligung soll in schwerwiegenden Fällen entzogen werden. Das gilt ebenfalls für die sozialpädagogische Familienbegleitung.
Neu soll der Kanton Investitionsdarlehen anstelle von Beiträgen sprechen. Diese Änderung unterstützt die Junge CVP. Allerdings ist es aus Sicht der Partei notwendig, dass diese Darlehen auch für Ersatzbauten und Sanierungen gelten. Der Regierungsrat will auch, dass sich der Kanton an Investitionsvorhaben für Kinder und Jugendliche nicht beteiligen soll und dort keine Darlehen gewährt werden. Mit dieser Änderung ist die Junge CVP überhaupt nicht einverstanden. Gerade Einrichtungen wie z.B. „Spuntan“ sollen Anrecht auf Investitionsdarlehen haben, sobald der Bedarf da ist.

Sozialhilfegesetz

Betreuungsgesetz

zurück zur Übersicht

zum nächsten Artikel