30.5.2017
Die Junge CVP Nidwalden hat sich eingehend mit der Vorlage zur Anpassung des Entschädigungsgesetzes befasst. Aus Sicht der Jungpartei ist es im Interesse des Kantons, dass im Regierungsrat Kontinuität herrscht. Die Anhebung des Gehalts über 7 ½ Jahre generiert den Anreiz, sich für mindestens zwei Amtsperioden zur Verfügung zu stellen. Zudem ist es nicht verständlich, dass zur Zeiten von Sparmassnahmen eine Erhöhung des Regierungsratsgehalts ins Auge gefasst wird. Dies insbesondere, da bei den Mitarbeitern des Kantons gespart wird.
Mandate in Verwaltungsräten
Der Regierungsrat sieht vor, dass Honorare und Sitzungsgelder von einem Verwaltungsratsmandat dem Kanton zufallen und anschliessend mit 20% rückvergütet werden. Dies dann, wenn es sich um ein Mandat von Amtes wegen handelt. Die Junge CVP Nidwalden vertritt die Meinung, dass auch die Spesen für solche Mandate dem Kanton überwiesen werden müssen. «Da die Spesenpauschale auf Fr. 12’000.- erhöht wird, ist es gerechtfertigt, dass auch die Spesen für die Verwaltungsratsmandate vollumfänglich dem Kanton überwiesen werden», meint Präsident Mario Röthlisberger. Eine Rückvergütung von 20% lehnt die Jungpartei ebenfalls ab.
Streichung der Übergangsrente
Die Junge CVP Nidwalden lehnt die Übergangsrente für Regierungsratsmitglieder grundsätzlich ab. Es ist unverständlich, dass die Übergangsrente für das Kantonspersonal gestrichen wird, für die Mitglieder des Regierungsrates allerdings weiterhin gelten soll.
Fragebogen Entschädigungsgesetz
Für Rückfragen:
Mario Röthlisberger
Präsident
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